Urlaubsflüge

Home Sitemap Mailformular Druckversion
Urlaubsflüge

Urlaubsflüge


Bei einem Flug in den Urlaub wird durch den Einsatz eines Flugzeugs die Reisezeit stark verkürzt. Flugreisen für Passagiere werden von Fluggesellschaften im Linienverkehr und / oder bei Charterflügen angeboten. Normalerweise erfordert eine Reise mit dem Flugzeug die entsprechende Flugbuchung  über ein Reisebüro für den Passagier, hierbei kann auch direkt eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden.

Im allgemeinen ist mit dem Begriff Flugreise die Benutzung eines Flugzeugs gegen Entgelt als Passagier gemeint. Der Begriff Flugreise kann aber auch mehrdeutig sein, einschließlich des Tourismus, da es nur die Transport-Service, aber nicht die eigentliche Reiseart (Urlaub, Geschäftsreisen, etc.) beschreibt. Eine Unterscheidung zwischen dem direkten Flug (ohne Wechsel des Flugzeugs) und der Non-Stop-Flug (ohne Landung zwischen Start und Landung am Zielort). Darüber hinaus findet eine Unterscheidung zwischen Kurzstreckenflügen, Mittelstreckenflügen,Langstreckenflügen im Charterflug oder Linienflug gemacht. . Das fliegende Personal (z. B. Piloten, Flugbegleiter), die an Bord für eine Lohnzahlung an die Fluggesellschaft beteiligt sind, machen keine Flugreise, weil  in der Regel der kurze Aufenthalt am Zielort nicht das Ziel und Zweck ihrer Tätigkeit an Bord. Günstige Reisen können oft in letzter Minute, also Last-Minute gebucht werden.

Wenn dann am Zielort noch ein tolles Hotel oder ein fantastisches Ferienhaus wartet kann der Urlaub nur noch gelungen werden.